KRITERIEN FUR DIE AUSWAHL DER ATEMSCHUTZAUSRUSTUNG
Alle Atemschutzmasken sind gemäß der Richtlinie zur persönlichen Schutzausrüstung Gerate der Kategorie 3: Tödliche Gefahren oder ernste und irreversible Gesundheitsschaden.
Sie sind so entwickelt und hergestellt, dass sie
- vor Stäuben, Rauch, flüssigen und festen Aerosolen oder Gasen und Dämpfen schützen.
- vollständig von der Umgebungsatmosphäre isolieren.
SAUERSTOFFMANGEL: LEBENSGEFAHR
- Sauerstoff spielt im Atemsystem des Menschen eine lebenswichtige Rolle.
- Der Sauerstoffgehalt der direkten Umgebungsluft bestimmt im Wesentlichen die Art der Atemschutzausrüstung: autonomes Atemschutzgerät oder Filtergerät.
BEWERTUNG DES EXPOSITIONSRISIKOS
- Sauerstoffgehalt
- Art, Form und Auswirkungen der Schadstoffe
- Kenntnis der Schadstoffwerte am Arbeitsplatz und der für die jeweiligen Schadstoffe geltenden Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz
- Berücksichtigung anderer damit verbundener Risiken (Gefahr explosionsfähiger Atmosphäre)
- Nutzungsdauer der Atemschutzmaske