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Nutzungsklassen für Filter:

  1. Schutz gegen Partikel, Staube und Aerosole:
    • Klasse 1 (P1 oder FFP1)
      zum Schutz gegen große feste Partikel ohne spezielle Toxizität (Kalziumkarbonat)
    • Klasse 2 (P2 oder FFP2)
      zum Schutz gegen feste und/oder flüssige Aerosole, die als gefährlich oder reizend eingestuft Werden (Siliziumdioxid – Natriumcarbonat)
    • Klasse 3 (P3 oder FFP3)
      zum Schutz gegen toxische feste und/oder flüssige Aerosole (Beryllium – Nickel – Uran – exotische Hölzer)
  2. Schutz gegen Gase/Dampfe:
    Für Frischluftzufuhr, Unterdruck
    • Klasse 1 für einen Volumengehalt an Gas von maximal 1.000 ppm
    • Klasse 2 für einen Volumengehalt an Gas von maximal 5.000 ppm
    • Klasse 3 für einen Volumengehalt an Gas von maximal 10.000 ppm
  3. Für unterstütztes Atmen
    • Klasse 1 für einen Volumengehalt an Gas von unter 0,05 %
    • Klasse 2 für einen Volumengehalt an Gas von unter 0,1 %
    • Klasse 3 für einen Volumengehalt an Gas von unter 0,5 %

VERWENDEN SIE EIN AUTONOMES ATEMSCHUTZGERAT, WENN:

  • die Sauerstoffkonzentration unter 17 % liegt
  • die Schadstoffkonzentration nicht bekannt oder zu hoch ist
  • der Filter für die vorhandenen Schadstoffe nicht geeignet ist