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Europäische Normen

Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft verabschiedete 1989 die Richtlinie 89/686/EWG, in der die Anforderungen geregelt sind, die die persönlichen Schutzausrüstungen erfüllen müssen, um die Gesundheit und Sicherheit der Benutzer zu gewährleisten.

DIE GEFAHREN SIND IN DREI KATEGORIEN UNTERTEILT:

  • Kategorie 1 Geringe Gefahren
  • Kategorie 2 Mittlere Gefahren
  • Kategorie 3 Tödliche Gefahren oder ernste und irreversible Gesundheitsschaden

UM DIE AUSWAHL DER RICHTIGEN SCHUTZKLEIDUNG ZU ERLEICHTERN, HAT DIE EUROPAISCHE UNION INNERHALB DER KATEGORIE III SECHS SCHUTZGRADE BZW. TYPEN DEFINIERT: