Klasse 1 (P1 oder FFP1)
zum Schutz gegen große feste Partikel ohne spezielle Toxizität (Kalziumkarbonat)
Klasse 2 (P2 oder FFP2)
zum Schutz gegen feste und/oder flüssige Aerosole, die als gefährlich oder reizend eingestuft Werden (Siliziumdioxid – Natriumcarbonat)
Klasse 3 (P3 oder FFP3)
zum Schutz gegen toxische feste und/oder flüssige Aerosole (Beryllium – Nickel – Uran – exotische Hölzer)
Schutz gegen Gase/Dampfe:
Für Frischluftzufuhr, Unterdruck
Klasse 1 für einen Volumengehalt an Gas von maximal 1.000 ppm
Klasse 2 für einen Volumengehalt an Gas von maximal 5.000 ppm
Klasse 3 für einen Volumengehalt an Gas von maximal 10.000 ppm
Für unterstütztes Atmen
Klasse 1 für einen Volumengehalt an Gas von unter 0,05 %
Klasse 2 für einen Volumengehalt an Gas von unter 0,1 %
Klasse 3 für einen Volumengehalt an Gas von unter 0,5 %
VERWENDEN SIE EIN AUTONOMES ATEMSCHUTZGERAT, WENN:
die Sauerstoffkonzentration unter 17 % liegt
die Schadstoffkonzentration nicht bekannt oder zu hoch ist
der Filter für die vorhandenen Schadstoffe nicht geeignet ist