Europäische Normen
Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft verabschiedete 1989 die Richtlinie 89/686/EWG, in der die Anforderungen geregelt sind, die die persönlichen Schutzausrüstungen erfüllen müssen, um die Gesundheit und Sicherheit der Benutzer zu gewährleisten.
DIE GEFAHREN SIND IN DREI KATEGORIEN UNTERTEILT:
- Kategorie 1 Geringe Gefahren
- Kategorie 2 Mittlere Gefahren
- Kategorie 3 Tödliche Gefahren oder ernste und irreversible Gesundheitsschaden
UM DIE AUSWAHL DER RICHTIGEN SCHUTZKLEIDUNG ZU ERLEICHTERN, HAT DIE EUROPAISCHE UNION INNERHALB DER KATEGORIE III SECHS SCHUTZGRADE BZW. TYPEN DEFINIERT: