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KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER ATEMSCHUTZ AUSRÜSTUNG

Alle Atemschutzmasken sind gemäß der Richtlinie zur persönlichen Schutzausrüstung Gerate der Kategorie 3: Tödliche Gefahren oder ernste und irreversible Gesundheitsschaden.
Sie sind so entwickelt und hergestellt, dass sie

  • vor Stäuben, Rauch, flüssigen und festen Aerosolen oder Gasen und Dämpfen schützen.
  • vollständig von der Umgebungsatmosphäre isolieren.

SAUERSTOFFMANGEL: LEBENSGEFAHR

  • Sauerstoff spielt im Atemsystem des Menschen eine lebenswichtige Rolle.
  • Der Sauerstoffgehalt der direkten Umgebungsluft bestimmt im Wesentlichen die Art der Atemschutzausrüstung: autonomes Atemschutzgerät oder Filtergerät.

BEWERTUNG DES EXPOSITIONSRISIKOS

  • Sauerstoffgehalt
  • Art, Form und Auswirkungen der Schadstoffe
  • Kenntnis der Schadstoffwerte am Arbeitsplatz und der für die jeweiligen Schadstoffe geltenden Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz
  • Berücksichtigung anderer damit verbundener Risiken (Gefahr explosionsfähiger Atmosphäre)
  • Nutzungsdauer der Atemschutzmaske